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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-613/12 (EuGH) |
§§: | Protokoll Nr. 4 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen Art. 20 |
Schlagwörter | EG, EU, Zoll, Ursprungsnachweis, Teilwarenverkehrsbescheinigung, Ägypten |
Rechtsfrage: | Ist der Ursprung einer Ware nicht nachgewiesen, wenn für die Ware eine Teilwarenverkehrsbescheinigung nach Art. 20 des Protokolls Nr. 4 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen i.d.F. des Beschlusses Nr. 1/2006 des Assoziationsrates EU-Ägypten vom 17.2.2006 (ABl EU Nr. L 73 S. 1) ausgestellt wurde, obwohl die Voraussetzungen dieser Vorschrift nicht gegeben waren, weil sich die Ware im Zeitpunkt der Ausstellung der Teilwarenverkehrsbescheinigung nicht unter der Überwachung der ausstellenden Zollbehörde befand? |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 12.12.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 4355/11 Z |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 05 88 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 06.02.2014 |
Erledigungs-Az: | Rs C-613/12 |