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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 24/07
§§: UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, UStG 1993 § 13 Abs. 2 Nr. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 6 Satz 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 7 c
Schlagwörter Entnahme, Vorsteuerabzug, Berichtigung, Schuldner, Erbengemeinschaft, Umsatzsteuer
Rechtsfrage: Wird der Entnahmetatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 2 UStG verwirklicht, wenn eine Erbengemeinschaft, die das Unternehmen des Erblassers nicht fortführt und selbst nicht Unternehmer ist, einen Nachlassgegenstand an einen Dritten veräußert, für den der Erblasser nach Zuordnung zum Betriebsvermögen den Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten geltend gemacht hat? Schuldet die Erbengemeinschaft die Umsatzsteuer gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 UStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 11.01.2007
Vorinstanz/AZ: 6 K 1423/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 11 68
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.01.2010
Erledigungs-Az: V R 24/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 15 77