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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 12/02 |
§§: | EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, EStG § 2 Abs. 7 Satz 2 |
Schlagwörter | Dauernde Last, Vermögensübergabe, Versorgung, Vertrag |
Rechtsfrage: | Abzug von Versorgungsleistungen als dauernde Last: Sind aufgrund eines Vermögensübergabevertrages geschuldete Versorgungsleistungen nicht mehr anzuerkennen, wenn sie ohne Änderung der Verhältnisse nicht in der vereinbarten Höhe geleistet werden. Gilt dies in der Folge auch dann, wenn die Zahlungen im Streitjahr wieder wie vereinbart erbracht werden (vgl. Rz. 27 des BMF-Schreibens v. 23.12.1996, BStBl I 1996, 1508) oder sind sie nach dem Prinzip der Abschnittsbesteuerung zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 05.02.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 6565/99 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 72 18 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.03.2004 |
Erledigungs-Az: | X R 12/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 23 43 |