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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 35/00 |
§§: | EStG § 10 e Abs. 6 a S 2 |
Schlagwörter | Wohneigentumsförderung, Schuldzinsen, Nachholung, Eigennutzung |
Rechtsfrage: | Kann der erweiterte Schuldzinsenabzug aus dem Jahre 1993 gem. § 10 e Abs.6 a Satz 2 EStG im Veranlagungszeitraum 1996 auch dann nachgeholt werden, wenn die Wohnung im Erstjahr nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 24.05.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 300/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 69 13 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.12.2001 |
Erledigungs-Az: | X R 35/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 62 19 |