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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 92/10 (BFH)
§§: AO § 174, FGO § 110 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Schlagwörter Änderung, Bindungswirkung, Gerichtsverfahren, Verböserungsverbot
Rechtsfrage: Erlaubt § 174 Abs. 4 AO eine Änderung eines bereits durch Gerichtsentscheidung modifizierten Steuerbescheids zu Ungunsten des Steuerpflichtigen mit dem Ziel, aus dieser Gerichtsentscheidung Folgerungen zu ziehen, die das Gericht wegen des Verböserungsverbots nicht ziehen durfte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 10.11.2010
Vorinstanz/AZ: 1 K 1914/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 04 01
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.06.2012
Erledigungs-Az: VI R 92/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 25 21