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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 32/13 (BFH)
§§: AO § 163 Satz 3, AO § 171 Abs. 10, AO § 119 Abs. 1
Schlagwörter Abweichende Steuerfestsetzung, Bestandskraft, Bindung, Billigkeit, Übergangsgewinn, Verteilung, Grundlagenbescheid
Rechtsfrage: Bindungswirkung einer Billigkeitsentscheidung gemäß § 163 AO - Änderung eines (vermeintlich) fehlerhaft ermittelten Übergangsgewinns: Ist durch die antragsgemäße Berücksichtigung eines Übergangsgewinns im Rahmen der bestandskräftigen Einkommensteuerfestsetzung 2007 zu einem Drittel und damit die konkludente antragsgemäße Verteilung des Übergangsgewinns auf drei Jahre ein für die Folgejahre 2008 und 2009 bindender und hinreichend bestimmter Verwaltungsakt nach § 163 Satz 3 AO erlassen worden oder fehlt es insoweit an einem entsprechenden Grundlagenbescheid? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 30.04.2013
Vorinstanz/AZ: 9 K 9114/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 29 25
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.10.2015
Erledigungs-Az: X R 32/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 26 29