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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 61/99 |
§§: | EStG § 62 Abs. 2 Satz 1, EStG § 64, SGB I § 30 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Ausländer, Aufenthaltsstatus, Aufenthaltstitel |
Rechtsfrage: | Ist für den Kindergeldanspruch einer Jugoslawin, die lediglich im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis ist, ein qualifizierter Aufenthaltsstatus (Aufenthaltsberechtigung, -erlaubnis) nicht erforderlich, wenn Art. 3 des Deutsch-Jugoslawischen-Abkommens über Soziale Sicherheit anzuwenden ist? Bezieht sich dieses Abkommen nur auf Wanderarbeiter und nicht auf Personen, die außerhalb des geregelten zwischenstaatlichen Arbeitnehmeraustausches Aufenthalt in einem Vertragsstaat nehmen (Bürgerkriegsflüchtlinge)? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 21.01.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 5596/97 Kg |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1999 S. 567 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 68 50 |
Erledigungs-Vermerk: | Abgabe an III. Senat - neues Aktenzeichen: III R 59/99 - Zurücknahme der Revision |