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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 21/12 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, SGB IV § 26 Abs. 3
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Arbeitgeberanteil, Rentenversicherung, Erstattung, Rückabwicklung, Ehefrau, Nahestehende Person
Rechtsfrage: Stellt die Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH an dessen Ehefrau, für deren Altersversorgung die Arbeitgeberbeiträge irrtümlich gezahlt wurden, eine freigiebige Zuwendung des Arbeitgebers dar, die dem Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG zuzurechnen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 21.03.2012
Vorinstanz/AZ: 7 K 4640/09 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 17 98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.10.2014
Erledigungs-Az: VIII R 21/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 03 09