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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 61/02 |
§§: | UStDV § 52 Abs. 2, UStDV § 55, UStDV § 51, UStG 1993 § 18 Abs. 8, UStG 1993 § 14 Abs. 1 |
Schlagwörter | Rechnung, Leistungsempfänger, Nullregelung, Haftung, Scheinfirma, Scheinsitz, Domizilgesellschaft |
Rechtsfrage: | Findet die sog. Nullregelung gemäß § 52 Abs. 2 UStDV bzw. die Haftung des Leistungsempfängers gemäß § 55 UStDV Anwendung, wenn Zweifel an der Identität zwischen Rechnungsaussteller und Leistendem bestehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 12.11.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 7042/99 U |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 15 74 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.11.2004 |
Erledigungs-Az: | V R 61/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |