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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 63/00
§§: EStG § 64 Abs. 2 S 1, EStG § 70 Abs 2, DA-FamEStG 64.4 Abs 4, AO 1977 § 47, AO 1977 § 224
Schlagwörter Kindergeld, Berechtigter, Rückforderung, Weiterleitung, Haushaltsaufnahme
Rechtsfrage: Rückforderung des Kindergeldes vom nicht berechtigten Vater trotz Weiterleitung durch ihn in Form von Lebensversicherungsbeiträgen zugunsten der Kinder und im Einverständnis der berechtigten Mutter. Können Rückforderungsansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis nicht nur durch Zahlung an den Gläubiger, sondern auch durch Leistung an Dritte erbracht werden und infolgedessen erlöschen? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 19.10.1998
Vorinstanz/AZ: 18 K 2985/98 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 56 21
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.07.2003
Erledigungs-Az: VIII R 80/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Abgabe an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 80/00 - Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 52 46