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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X R 26/21 (BFH) |
| §§: | EStG § 15 |
| Schlagwörter | Gewerbebetrieb, Spielgewinn, Preisgeld, Glücksspiel |
| Rechtsfrage: | Stellt die Teilnahme an Online-Einzelpokerspielen (sog. Cash-Games) und vereinzelten Pokerturnieren (online und klassisch vor Ort) eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 EStG und im Sinne von § 2 Abs. 1 GewStG dar? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
| Vorinstanz/Datum: | 16.09.2020 |
| Vorinstanz/AZ: | 11 K 11043/20 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 02.04.2025 |
| Erledigungs-Az: | X R 26/21 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 10 19 |