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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 52/98
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 63 Abs. 1 Satz 2
Schlagwörter Kindergeld, Einkommensgrenze, Eigene Einkünfte, Unfallrente, Unterhaltsersatzleistung
Rechtsfrage: Ist die Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung den eigenen Bezügen des Kindes zuzurechnen oder stellt diese grundsätzlich eine von einem Dritten erbrachte nichtanrechenbare "Unterhaltsersatzleistung" des verstorbenen Elternteils dar? Sind bei der Ermittlung der Einkommensgrenze die Vorsorgeaufwendungen des Kindes in tatsächlicher Höhe oder nur mit dem Pauschalbetrag von 360 DM zu berücksichtigen? -Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 26.03.1998
Vorinstanz/AZ: 4 98 010 K 1
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.11.2000
Erledigungs-Az: VI R 52/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 03 89