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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 77/97 |
§§: | AO 1977 § 163, AO 1977 § 227, FGO § 102, UStG § 14 Abs. 3 J: 1980, UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 J: 1980, GG |
Schlagwörter | Rechnungsberichtigung, Beweislast, Erlaßwürdigkeit, Halbteilungsgrundsatz |
Rechtsfrage: | Erlaß aus Billigkeitsgründen: Setzt ein Erlaß eine Rechnungsberichtigung voraus? - Muß der Steuerpflichtige seinen guten Glauben an die umsatzsteuerrechtliche Unbedenklichkeit eines Umgehungsgeschäfts nachweisen (Beweislast)? - Inwieweit ist die Erlaßwürdigkeit zu berücksichtigen (einmaliges Fehlverhalten)? - Gilt der Halbteilungsgrundsatz und das Verbot, Übermaß- bzw. Erdrosselungssteuern zu erheben, im Erlaßverfahren betreffend Umsatzsteuer? - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 08.08.1996 |
Vorinstanz/AZ: | VI 153/94 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.10.1998 |
Erledigungs-Az: | V R 77/97 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 50 49 |