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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 24/97 |
| §§: | InvZulG § 5 Abs. 2 Nr. 1c, EStG § 15 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Beteiligung, Unmittelbarkeit, Einheitlichkeit |
| Rechtsfrage: | Beteiligung über eine - aufgrund zwingender Umwandlungsvorschriften der PGH-Verordnung unvermeidbare - Zwischenschaltung einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts keine unmittelbare Beteiligung natürlicher Personen i.S. des § 5 Abs. 2 Nr. 1c InvZulG 1993? - Zulassung durch FG |
| Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
| Vorinstanz/Datum: | 12.03.1997 |
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 137/96 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 10.05.2001 |
| Erledigungs-Az: | III R 24/97 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 11 57 |