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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 43/02 |
§§: | EStG § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5 |
Schlagwörter | Arbeitszimmer, Arbeitsplatz, Dienstverhältnis, Mehrarbeit |
Rechtsfrage: | Begrenzter Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer, wenn dem Arbeitnehmer für die nach Schließung des Betriebsgebäudes an den Wochenenden erbrachte Mehrarbeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 05.12.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 6008/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 09 82 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.04.2004 |
Erledigungs-Az: | VI R 43/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 30 30 |