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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI B 173/97
§§: EStG § 32 a Abs. 5, EStG § 1 a Abs. 1
Schlagwörter Splitting, EU-Bürger
Rechtsfrage: Ist bei einem EU-Bürger die Splittingtabelle statt der Grundtabelle anzuwenden, wenn der Ehegatte nicht ungeschränkt steuerpflichtig ist?
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 02.07.1997
Vorinstanz/AZ: 11 K 2735/96, 11 K 2800-2802/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.03.1998
Erledigungs-Az: VI B 173/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet