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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 1113/01 (BVerfG) |
§§: | EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, AO § 39 |
Schlagwörter | Verfassungsbeschwerde, Verfassung, Zurechnung, Zinsen, Kapitalertrag, Kapitalvermögen, unentgeltliche Übertragung |
Rechtsfrage: | Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Zurechnung unentgeltlich übertragener Kapitalerträge? |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 29.03.2001 |
Vorinstanz/AZ: | IV R 71/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 75 23 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 13.06.2002 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 1113/01 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |