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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 60/08 (BFH) |
| §§: | AO § 197, AO § 171 Abs. 4, AO § 169, BpO § 4, BpO § 5 |
| Schlagwörter | Ablaufhemmung, Betriebsprüfungsanordnung, Beginn, Betriebsprüfung |
| Rechtsfrage: | Betriebsprüfungsanordnung und Ablaufhemmung: Wirkung eines Antrags auf AdV der Betriebsprüfungsanordnung? Sind Auskunftsverlangen bereits als Beginn der Prüfung anzusehen? Ist die Bekanntgabe des Prüfernamens ein Verwaltungsakt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
| Vorinstanz/Datum: | 11.03.2008 |
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 93/07 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 39 64 |
| Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |