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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 2066/00 (BVerfG)
§§: FGO § 142, ZPO § 114, ZPO § 117 Abs. 2, ZPO § 117 Abs. 4, FGO § 104
Schlagwörter Verfassungsbeschwerde, Prozesskostenhilfe, Urteilsformel, Entscheidungsgründe, Frist
Rechtsfrage: Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Prozesskostenhilfe: Erfolgsaussicht hinsichtlich der Beteiligtenstellung, Abgabe der Erklärung nach § 117 Abs. 4 ZPO - fristgemäße Übergabe der Urteilsformel und der Entscheidungsgründe.
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 30.06.2000
Vorinstanz/AZ: VII S 12, 13/00 (NV)
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 52 33
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 15.02.2002
Erledigungs-Az: 2 BvR 2066/00
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen