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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 30/13 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3, EStG § 12 Nr. 3, EStG § 52 a Abs. 8 Satz 2 |
Schlagwörter | Einkünfte aus Kapitalvermögen, Erstattungszinsen, Steuerbarkeit, Anwendungsvorschrift, Rückwirkung, Verfassung |
Rechtsfrage: | Verstößt die mit dem JStG 2010 rückwirkend angeordnete Besteuerung von Erstattungszinsen als Einnahmen aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG im Streitjahr 2004 gegen Verfassungsrecht? Erfasst die Gesetzesänderung auch Erstattungszinsen auf Steuern, die § 12 Nr. 3 EStG dem nichtsteuerbaren Bereich zuordnet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 22.03.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 69/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 19 09 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.04.2015 |
Erledigungs-Az: | VIII R 30/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 30 47 |