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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 50/16 (BFH)
§§: FGO § 101, FGO § 102, AO § 163
Schlagwörter Billigkeit, Vorsteuerabzug, Verzinsung
Rechtsfrage: Ist die Vorsteuer aus Rechnungen im Billigkeitswege zum Abzug zuzulassen und sind die Erstattungsbeträge zu verzinsen, wenn die Uneinbringlichkeit von Forderungen nicht feststehe, obwohl wegen der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens die titulierten Ansprüche faktisch nicht durchzusetzen sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 17.08.2016
Vorinstanz/AZ: 7 K 7246/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 22 25
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.08.2019
Erledigungs-Az: V R 50/16
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 17 26