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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 29/13 (BFH) |
§§: | EStG § 7 g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c |
Schlagwörter | Investitionsabzugsbetrag, Auflösung, Ansparabschreibung, Betriebseinnahme |
Rechtsfrage: | Ist die Auflösung einer in früheren Wirtschaftsjahren gebildeten Ansparabschreibung nebst Gewinnzuschlag im Rahmen einer Einnahmenüberschussrechnung als Betriebseinnahme bei der Ermittlung der für einen Investitionsabzugsbetrag maßgeblichen Gewinngrenze zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 10.04.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 2910/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 21 04 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.04.2015 |
Erledigungs-Az: | VIII R 29/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 18 67 |