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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 33/13 (BFH)
§§: AO § 69, AO § 34, UStG § 1 Abs. 1 a
Schlagwörter Haftung, Geschäftsveräußerung im Ganzen, Geschäftsführer
Rechtsfrage: Geschäftsveräußerung im Ganzen: 1. Haftet der Geschäftsführer einer GmbH trotz Verwirklichung des subjektiven und objektiven Tatbestands des § 69 AO i.V.m. § 34 AO, wenn die Umsatzsteuerschuld innerhalb des Haftungszeitraums bei Einhaltung der gemäß § 225 Abs. 2 AO für Verrechnungen vorgesehenen Tilgungsreihenfolge durch das FA vollständig getilgt gewesen wäre? - 2. Ist der Haftungsbescheid rechtswidrig, wenn der gegenüber einem Geschäftsführer ergangene Haftungsbescheid den nach seiner Abberufung als Geschäftsführer ergangenen und eine Nachzahlung beinhaltenden Umsatzsteuerjahresbescheid betrifft, obwohl die Haftungsvoraussetzungen nur bezüglich der Umsatzsteuer-Voranmeldungen vorliegen, da die Haftunginanspruchnahme auf Grundlage einzelner Voranmeldungszeiträume trotz Erlasses eines die Ergebnisse der haftungsauslösenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen übersteigenden Jahresbescheids noch möglich gewesen wäre? - 3. Muss sich der zur Haftung nach § 69 AO grundsätzlich heranziehbare Vertreter einer GmbH ein etwaiges Verschulden des Steuerberaters zurechnen lassen, wenn er bei der Erstellung der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen der Gesellschaft sich dieser Person bedient? - 4 . Haftet der Geschäftsführer für Steuerverkürzungen, die auf fehlerhaften Steuererklärungen beruhen, wenn ihn persönlich kein Auswahlverschulden oder Überwachungsverschulden trifft und er keinen Anlass hatte, die inhaltliche Richtigkeit der von dem steuerlichen Berater gefertigten Steuererklärung der GmbH zu überprüfen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 12.06.2013
Vorinstanz/AZ: 3 K 1178/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 29 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.01.2014
Erledigungs-Az: V R 33/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 19 23