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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 81/00 |
§§: | EStG § 22 Nr. 3, EStG § 11 |
Schlagwörter | Gesellschaftsanteil, Immobilienfonds |
Rechtsfrage: | Wertsteigerung von Gesellschaftsanteilen als sonstige Einkünfte - Wurden dem Kläger -dem Initiator von Immobilienfonds-- für die von ihm gegenüber den Fondsgesellschaften erbrachten Konzeptionsleistungen Anteile am Gesellschaftsvermögen ohne Einzahlungsverpflichtung eingeräumt, die von den Anlegern dadurch abgegolten wurden, dass sie mit der Einzahlung ihres Kapitalbeitrags auf 4,5 v.H. ihrer Beteiligung verzichteten, mit der Folge, dass der zunächst nicht werthaltige Gesellschaftsanteil des Klägers durch die Einzahlungen der Anleger werthaltig wurde und ihm in Höhe des hierdurch bedingten Wertzuwachses sonstige Einkünfte i.S. von § 22 Nr. 3 EStG zugeflossen sind? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 13.07.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 4396/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 74 55 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.09.2003 |
Erledigungs-Az: | IX R 81/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |