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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 42/08 (BFH) |
§§: | EStG § 62 Abs. 1, EStG § 65, VO (EWG) Nr. 1408/71 |
Schlagwörter | Kindergeld, Polen, Selbständigkeit, Sozialversicherung |
Rechtsfrage: | Kindergeld für polnischen Staatsangehörigen, der als Selbständiger einen Kindergeldanspruch in Polen hat und dort auch pflichtversichert ist? Ist der Begriff der Erwerbstätigkeit i.S. 203.131 Abs. 1 und 2 der Dienstanweisung zur Durchführung des Kindergeldes nach über- und zwischenstaatlichen Rechtsvorschriften stets an die Leistung von Sozialversicherungsbeiträgen geknüpft? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 28.02.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 4323/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 22 91 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.09.2010 |
Erledigungs-Az: | III R 42/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |