Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 62/02
§§: EStG § 22 Nr. 3
Schlagwörter Provision, Eigenprovision, Provisionsabtretung, Beitragsminderung
Rechtsfrage: Ist bei der Auslegung des Begriffs der Leistungen i.S. von § 22 Nr. 3 EStG davon auszugehen, dass dieser Vorschrift lediglich die Aufgabe zukommt, die anderen Einkunftsarten zu ergänzen, also nicht eine lückenlose Erfassung aller Leistungen herbeiführen will? Fällt die Weitergabe eines Teils der der Versicherungsagentur für den Abschluss einer Lebensversicherung zustehenden Provision an den Kläger als Versicherungsnehmer unter § 22 Nr. 3 EStG oder ist diese als Beitragsminderung von der als Sonderausgaben abziehbaren Versicherungsprämie abzuziehen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 07.06.2002
Vorinstanz/AZ: 8 K 2742/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 15 68
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.03.2004
Erledigungs-Az: IX R 62/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 22 79