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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 65/04
§§: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 8 Abs. 2 Nr. 1, GrEStG § 9 Abs. 1
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Bemessungsgrundlage, Gegenleistung, Kaufpreis, Grundbesitzwert
Rechtsfrage: Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei einem Kaufpreis von 1 DM: Ist die Grunderwerbsteuer für ein bebautes Grundstück, bei dem die Abbruchkosten des Gebäudes den Bodenwert übersteigen und das zu einem Kaufpreis von 1 DM veräußert wurde, nicht aus dem Kaufpreis gemäß § 8 Abs. 1 GrEStG, sondern aus dem Grundbesitzwert im Sinne des § 138 Abs. 2 oder 3 BewG zu bemessen (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 16.06.2004
Vorinstanz/AZ: I 1401/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 10 86
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.07.2006
Erledigungs-Az: II R 65/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 42 17