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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 31/02
§§: EStG § 4 Abs. 3
Schlagwörter Kraftfahrzeug, Diebstahl, Versicherungsentschädigung, Betriebseinnahme, Privat
Rechtsfrage: Stellt die Leistung aus einer Kaskoversicherung nach dem Diebstahl eines zum Betriebsvermögen gehörenden, auch privat genutzten Kfz eine Betriebseinnahme dar, wenn das Fahrzeug nach einer beruflichen Fahrt vor dem Privathaus geparkt und eine private Weiterfahrt geplant war? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 15.04.2002
Vorinstanz/AZ: III 208/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 00 57
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.11.2003
Erledigungs-Az: IV R 31/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 06 10