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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 45/02 | 
| §§: | KStG § 5 Abs. 1 Nr. 5 | 
| Schlagwörter | Berufsverband, Versicherung, Körperschaftsteuer | 
| Rechtsfrage: | Steuerbefreiung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG: Ist eine Vereinigung als Berufsverband anzuerkennen, weil ihr Wirken für die Interessen ihrer Mitglieder in einem eng begrenzten Bereich auch als ein Wirken für allgemeine Interessen anzusehen ist? - Zulassung durch BFH - | 
| Vorinstanz: | FG Köln | 
| Vorinstanz/Datum: | 14.09.2000 | 
| Vorinstanz/AZ: | 13 K 3298/00 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 10 20 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 04.06.2003 | 
| Erledigungs-Az: | I R 45/02 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 46 54 | 
