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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 36/19 (BFH) |
§§: | EnergieStG § 57 Abs. 2, EnergieStG § 57 Abs. 1, EnergieStG § 2 Abs. 1 Nr. 4 |
Schlagwörter | Energiesteuer, Entlastung, Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, Landwirtschaft |
Rechtsfrage: | Gewährung einer Energiesteuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Handelt es sich bei der Pilzzucht um Land- und Forstwirtschaft i.S. des § 57 Abs. 2 EnergieStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 02.10.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1145/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 13 57 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |