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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 24/20 (BFH) |
§§: | EStG § 35 a, EStG § 11 |
Schlagwörter | Handwerkerleistung, Steuerermäßigung, Mieter, Nachweis, Haushaltsnahe Dienstleistung, Veranlagungszeitraum |
Rechtsfrage: | Unter welchen Voraussetzungen kann ein Mieter einer Eigentumswohnung die Steuervergünstigung des § 35 a EStG in Anspruch nehmen? - In welchem Veranlagungszeitraum kann die Steuerermäßigung unter Berücksichtigung des Zufluss-/Abflussprinzips gegebenenfalls geltend gemacht werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 08.05.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 120/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 12 61 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.04.2023 |
Erledigungs-Az: | VI R 24/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 11 00 |