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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 18/12 (BFH)
§§: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 11
Schlagwörter Vermietung, Prostituierte, Ermäßigter Steuersatz
Rechtsfrage: Unterliegen die Umsätze aus der Überlassung von Zimmern zur Ausübung der Prostitution dem ermäßigten Umsatzsteuersatz des § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 01.06.2012
Vorinstanz/AZ: 1 K 2816/10 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 00 31
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.08.2013
Erledigungs-Az: V R 18/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 28 38