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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 25/09 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 b, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 c
Schlagwörter Kindergeld, Ausbildung, Übergangszeit
Rechtsfrage: Mehr als vier Monate unterbrochene Ausbildung zwischen Abitur und Beginn des Zivildienstes: Sind Verzögerungen bei der Einberufung zum Wehr- / Zivildienst - ohne Einflussmöglichkeit des Kindes - für die Anspruchsberechtigung auf Kindergeld unschädlich, so dass dem Kläger das Kindergeld auch dann zusteht, wenn der Sohn in dieser Zeit weder ausbildungsplatzsuchend noch bei der Berufsberatung gemeldet war? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 02.03.2009
Vorinstanz/AZ: 16 K 380/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 24 70
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.05.2012
Erledigungs-Az: III R 25/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren III R 25/09 ruht gemäß Beschluss vom 28.12.2009 bis zur Entscheidung des BFH in den Verfahren III R 5/07 und III R 41/07. Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 21 55