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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 24/07 (BFH)
§§: EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Einkünfteerzielungsabsicht, Überschusserzielungsabsicht, Totalüberschussprognose, Prognoseberechnung, Prognosezeitraum
Rechtsfrage: Einkünfteerzielungsabsicht bei befristetem Mietverhältnis: Ist zur Beurteilung der Überschusserzielungsabsicht von einem 15-jährigen oder nur von einem 10-jährigen Prognosezeitraum auszugehen, wenn ein auf 15 Jahre abgeschlossener Erbbaurechtsvertrag bereits nach 10 Jahren vorzeitig beendet wird, weil die Grundstückseigentümerin den Erbbaurechtsvertrag, wie vertraglich eingeräumt, bereits nach 10 Jahren kündigt und ihr Recht auf Verlängerung des (zeitgleich mit dem Erbbaurechtsvertrag auf 10 Jahre abgeschlossenen) Mietvertrags um weitere 5 Jahre nicht ausübt? Ist bei der Berechnung des Totalüberschusses die Sonderabschreibung gemäß § 4 FördG einzubeziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 28.03.2007
Vorinstanz/AZ: 3 K 11074/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 29 94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.06.2009
Erledigungs-Az: IX R 24/07 (NV)
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 29 09