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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 11/09 (BFH)
§§: InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 35 Abs. 1
Schlagwörter Insolvenzverwalter, Masseverbindlichkeit, Steuerschuldner, Steuerfestsetzung
Rechtsfrage: Kann aufgrund einer neuen gewerblichen Tätigkeit des Insolvenzschuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die ohne Wissen und Billigung des Insolvenzverwalters ausgeübt wird und deren Erträge tatsächlich nicht zur Masse gelangt sind, Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit gegenüber dem Insolvenzverwalter festgesetzt werden? Neuerwerb im Sinne des § 35 Abs. 1 InsO? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 11.12.2008
Vorinstanz/AZ: 4 K 1394/2007
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 08 38
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.05.2010
Erledigungs-Az: X R 11/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 32 64