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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 120/04
§§: GewStG § 9 Nr. 2 a, EStG § 50 c
Schlagwörter Gewerbeertrag, Gewinnermittlung, Hinzurechnung, Gewerbesteuer, Schachtelprivileg
Rechtsfrage: Greift die Regelung des § 50 c EStG auch bei der Ermittlung des Gewerbeertrages? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 05.10.2004
Vorinstanz/AZ: I 365/2001
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 33 40
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.02.2006
Erledigungs-Az: I R 120/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 27 09