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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 17/14 (BFH) |
§§: | EnergieStG § 56 Abs. 2 Nr. 1, EnergieStV § 102 Abs. 6 |
Schlagwörter | Energiesteuer, Steuerentlastung, Personenbeförderung |
Rechtsfrage: | Steuerentlastung für Dieselkraftstoff, der in einer Schneefräse und einer Diesellokomotive zum Antrieb einer Schneefräse (in den Jahren 2008 und 2009) im Rahmen des mit Personenzügen durchgeführten öffentlichen Personennahverkehrs verwendet worden ist. Zählt der Einsatz der Schneefräse mit Diesellokomotive zu den zwingend erforderlichen Betriebsfahrten, welche die Durchführung des Personenverkehrs erst ermöglichen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Vorinstanz/Datum: | 02.10.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1117/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 20 16 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.03.2016 |
Erledigungs-Az: | VII R 17/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 16 62 |