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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 62/01
§§: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 2, EStG § 2 Abs. 1, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 26
Schlagwörter Gewerbebetrieb, Verlust, Gewinnerzielungsabsicht, Liebhaberei, Ehegatten, Arbeitsverhältnis
Rechtsfrage: 1. Anerkennung gewerblicher Verluste aus einem Möbeleinzelhandel oder Liebhaberei. Fehlende Gewinnerzielungsabsicht (Totalgewinn), wenn über einen langen Zeitraum (hier: seit 16 Jahren) nur Verluste erwirtschaftet werden? - 2. Hilfsantrag: Ist es bei zusammenveranlagten Ehegatten zulässig, die gewerblichen Verluste des einen Ehegatten nicht zu berücksichtigen, aber dennoch weiterhin positive Einkünfte des anderen Ehegatten aus einem Ehegatten-Arbeitsverhältnis zu erfassen? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 05.10.2000
Vorinstanz/AZ: 8 K 5441/99 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 57 67
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.11.2004
Erledigungs-Az: X R 62/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 16 27