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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 21/06 |
§§: | EStG § 3 Nr. 26 |
Schlagwörter | Nebenberufliche Tätigkeit, Kunst, Künstlerische Gestaltungshöhe, Theater |
Rechtsfrage: | Übt ein Komparse/Statist mit 61 Auftritten bei verschiedenen Aufführungen eines Opernhauses eine nebenberufliche künstlerische Tätigkeit aus, so dass § 3 Nr. 26 EStG Anwendung findet? Ist der Umfang der Tätigkeit inkl. der Proben etc. noch als nebenberuflich anzusehen? Liegt keine künstlerische Tätigkeit vor, weil es an einer gewissen Gestaltungshöhe bei eigenschöpferischer Leistung fehlt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 06.03.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 370/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 24 45 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.04.2007 |
Erledigungs-Az: | XI R 21/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 24 90 |