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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 51/04
§§: GewStG § 8 Nr. 1, GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 1, GewStR 1990 Abschn. 47 Abs. 7 Nr. 1
Schlagwörter Dauerschuld, Zinsen, Leasing
Rechtsfrage: Werden in Leasingfällen, in denen die Leasinggegenstände dem Leasingnehmer zuzurechnen sind, die zur Finanzierung der Leasinggegenstände aufgenommenen Kredite zu Dauerschulden, wenn die Finanzierung über einen Zeitraum von sechs Jahren hinausgeht (Abschn. 47 Abs. 7 Nr. 1 Sätze 11 bis 13 GewStR 1990)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 17.05.2004
Vorinstanz/AZ: 17 K 5816/01 G
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 02 84
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.12.2006
Erledigungs-Az: VIII R 51/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 06 09