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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 29/02
§§: UStG § 19, AO 1977 § 355, AO 1977 § 356
Schlagwörter Kleinunternehmer, Option, Rechtsbehelfsfrist, Frist, Verjährung, Rechtsbehelfsbelehrung
Rechtsfrage: Das FA behandelte die eingereichte Umsatzsteuererklärung 1994 als Verzicht (Option gemäß § 19 Abs. 2 UStG) auf die Steuerbefreiung als Kleinunternehmer und versandte die notwendige Zustimmung ohne Rechtsbehelfsbelehrung. Den Widerruf der Option (Rückkehr zur Steuerbefreiung für Kleinunternehmer) vom Dezember 1996 lehnte es als verfristet ab. 1. Richtet sich die Rechtsbehelfsfrist in allen Fällen einer zustimmungsbedürftigen Steueranmeldung nach § 355 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 356 AO, wenn die Zustimmung in schriftlicher Form erteilt wurde? 2. Gilt bei fehlender Rechtsbehelfsbelehrung die Jahresfrist des § 356 Abs. 2 AO, mit der Folge, dass die Widerrufserklärung noch fristgerecht abgegeben wurde? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 17.05.2002
Vorinstanz/AZ: III 256/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 00 50
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.07.2003
Erledigungs-Az: V R 29/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 41 39