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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 28/08 |
§§: | EStG § 16 Abs. 3, AO § 122 Abs. 1 Satz 3, AO § 193, EG Art. 43, HGB § 89 b |
Schlagwörter | Betriebsverlegung, Europäische Gemeinschaft, Stille Reserven, Vollmacht, Prüfungsanordnung, EG, EU |
Rechtsfrage: | Wirksamkeit einer gegenüber einem Vertreter mit Anscheins- oder Duldungsvollmacht bekanntgegebenen Prüfungsanordnung? Auflösung von stillen Reserven bei einer Betriebsverlegung in das EU-Ausland? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 17.01.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1347/03 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2008 S. 680 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 19 50 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.10.2009 |
Erledigungs-Az: | I R 28/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 05 81 |