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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 1/14 (BFH) |
§§: | AO § 39 Abs. 2 Nr. 1, EStG § 7 Abs. 2, EStG § 7 g Abs. 1, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Wirtschaftliches Eigentum, Windkraftanlage, Anschaffung, Absetzung für Abnutzung |
Rechtsfrage: | Erlangt der Erwerber einer Windkraftanlage aufgrund des Übergangs von Besitz und Nutzungen sowie der Zahlung von 95 % des Kaufpreises das wirtschaftliche Eigentum, auch wenn der Lieferer die Abnahme der Anlage vom Hersteller erst zu einem späteren Zeitpunkt erklärt hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 20.11.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 124/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 09 19 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.09.2016 |
Erledigungs-Az: | IV R 1/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 25 09 |