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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 52/01
§§: UStG § 2 Abs. 1 J: 1980, UStG § 4 Nr. 9 Buchst b J: 1980
Schlagwörter Glücksspiel, Spielkasino, Steuerbefreiung
Rechtsfrage: 1. Ist der Steuerpflichtige Inhaber bzw. wirtschaftlicher Betreiber eines Spielkasinos und damit Unternehmer gewesen? - 2. Handelt es sich bei den Einnahmen aus dem Spielbetrieb um steuerfreie Umsätze gemäß Art. 13 Teil B Buchstabe f der 6. EG-Richtlinie 77/388/EWG? - 3. Unter welchen Voraussetzungen unterliegt die unerlaubte Veranstaltung von Glücksspielen der Umsatzbesteuerung? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 28.06.2000
Vorinstanz/AZ: 5 K 3255/96 U, AO
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 79 42
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.09.2005
Erledigungs-Az: V R 52/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 12 93