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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 25/12 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, EStG § 4 Abs. 2 Satz 1, HGB § 255 Abs. 2 Satz 6 |
Schlagwörter | Film, Lizenz, Zuschuss, Betriebsausgabe, Rechnungsabgrenzung, Bilanzberichtigung, Subjektiver Fehlerbegriff |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei einem Vermarktungskostenzuschuss der Filmproduktionsgesellschaft (Klägerin) an den Lizenznehmer betreffend einen im Wege sog. unechter Auftragsproduktion geschaffenen Kinospielfilm um eine sofort abzugsfähige Betriebsausgabe oder ist der Aufwand über die Laufzeit des Lizenzvertrags aktiv abzugrenzen? War diese Bilanzierungsfrage bei Bilanzerstellung ungeklärt, so dass die von der Klägerin eingereichte Bilanz subjektiv nicht fehlerhaft und daher einer Berichtigung durch das FA nicht zugänglich war? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 23.05.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 3735/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 23 67 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.05.2015 |
Erledigungs-Az: | IV R 25/12 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 16 23 |