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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 27/01 |
§§: | AO 1977 § 92, AO 1977 § 92 S. 2 Nr. 1, FGO § 76 |
Schlagwörter | Auskunftsersuchen, Sachverhaltsermittlung |
Rechtsfrage: | Ist die Finanzbehörde nach Erlass eines (streitgegenständlichen) Verwaltungsaktes im FGlichen Verfahren nicht mehr zu eigenständigen Sachverhaltsermittlungen befugt? Ist ein Auskunftsersuchen dann nicht mehr zulässig, wenn es inhaltlich einen Sachverhalt, der Gegenstand eines abgeschlossenen Ermittlungsverfahrens war, berührt? Erforderlichkeit, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit des Auskunftsersuchens. - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 21.02.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 325/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 89 45 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.08.2002 |
Erledigungs-Az: | IX R 75/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Abgabe an IX. Senat - neues Aktenzeichen: IX R 75/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 06 32 |