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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 133/00
§§: AO 1977 § 160, EStG § 4 Abs. 4
Schlagwörter Provision, Betriebsausgabe, Empfängerbenennung, GmbH
Rechtsfrage: Sind als Provision bezeichnete Zahlungen einer GmbH an eine liechtensteinische Anstalt (Domizilgesellschaft?) wegen unzureichender Empfängerbezeichnung nicht als Betriebsausgaben abziehbar? Ist die Bezeichnung der "Hintermänner" zumutbar (ausländische Verschwiegenheitsrechte)?
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 11.04.2000
Vorinstanz/AZ: II 14/97
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2000 S. 1385
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 70 21
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.03.2001
Erledigungs-Az: I B 133, 134/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig