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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 43/99 |
§§: | GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3, GrEStG § 6 Abs. 2, GmbHG § 11, GmbHG § 13 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Gründung, Einmann-GmbH, Gründergesellschaft, Vorgesellschaft, Grundstück |
Rechtsfrage: | Stellt nach Scheitern der Gründung einer Einmann-GmbH der Übergang des Eigentums an dem Grundstück von der Einmann-Vorgesellschaft auf den Gründer einen Rechtsträgerwechsel dar, der grunderwerbsteuerpflichtig ist. - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 29.07.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 3833/94 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1999 S. 666 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 71 97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.10.2001 |
Erledigungs-Az: | II R 43/99 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 04 03 |