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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 17/21 (BFH) |
§§: | VO (EG) Nr. 338/97 Art. 2 Buchst. j |
Schlagwörter | Einfuhr, Genehmigung, Freimenge, Beschlagnahme, Geschenk |
Rechtsfrage: | Ist bei Einfuhr einer die Freimenge gemäß Art. 57 Abs. 5 Buchst. a der VO 865/2006 übersteigenden Menge Kaviars ohne Einfuhrgenehmigung die gesamte verbrachte Menge oder nur der die Freimenge übersteigende Anteil zu beschlagnahmen? Fallen unter den Begriff der persönlichen oder Haushaltsgegenstände nach Art. 2 Buchst. j der VO 338/97 auch als Geschenk für Angehörige vorgesehene Waren? - Das Verfahren VII R 23/18 war durch Beschluss vom 15.10.2019 ausgesetzt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen VII R 17/21 (VII R 23/18) fortgeführt, nachdem der EuGH in dem Verfahren Rs C-87/20 durch Urteil vom 12.5.2021 entschieden hat. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 25.07.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 3551/16 Z |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 02 85 |
Erledigungs-Vermerk: | Historisches Az: VII R 23/18 -- Zurücknahme der Klage |