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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 18/03
§§: ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 3 Abs. 1, ErbStG § 20 Abs. 1
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Testamentsvollstrecker, Vergütung, Angemessenheit, Vermächtnis
Rechtsfrage: Erbschaftsteuerrechtliche Behandlung unangemessen hoher Testamentsvollstreckergebühren: Ist die testamentarisch angeordnete Testamentsvollstreckervergütung an den familienfremden Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe erbschaftsteuerrechtlich insoweit als Vermächtnis zu behandeln, als das Honorar - anhand von Vergütungstabellen - unangemessen hoch ist? Ist die Rechtsfrage ertrag- und schenkungsteuerrechtlich unterschiedlich zu beurteilen und ist eine Doppelbelastung des Honorars mit Einkommen- und Erbschaftsteuer hinzunehmen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 09.01.2002
Vorinstanz/AZ: 4 K 7055/99 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 40 86
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.02.2005
Erledigungs-Az: II R 18/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 18 97