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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 41/09 (BFH) |
§§: | BewG § 145 Abs. 3, BewG § 147, BewG § 146 Abs. 7 |
Schlagwörter | Bodenrichtwert, Feststellung, Schätzung, Gutachten |
Rechtsfrage: | Feststellung eines Grundstückswertes auf den 1.1.2001 bei fehlenden Bodenrichtwerten: Ist das Finanzamt berechtigt den Bodenrichtwert zu schätzen, wenn für ein Grundstück weder ein Bodenrichtwert vorliegt, noch der angerufene Gutachterausschuss diesen bestimmt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 10.06.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 3331/04 B |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2009 S. 1623 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 27 41 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.08.2010 |
Erledigungs-Az: | II R 41/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 35 58 |