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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 75/14 (BFH) |
§§: | DBA-Belgien Art. 7 Abs. 1, DBA-Belgien Art. 5 Abs. 1, DBA-Belgien Art. 23, AO § 12 |
Schlagwörter | Doppelbesteuerung, Betriebsstättengewinn, Rückstellung, Besteuerungsrecht, Nachträgliche Einkünfte |
Rechtsfrage: | Zuweisung des Besteuerungsrechts nach dem DBA-Belgien: Unterliegt der Ertrag aus der Teilauflösung einer Rückstellung, die für eine in Belgien gelegene Betriebsstätte für deren Tätigkeit gebildet wurde, in Deutschland der Besteuerung, wenn die Betriebsstätte in Belgien zum Zeitpunkt der Rückstellungsauflösung nicht mehr besteht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 16.09.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1717/13 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2015 S. 188 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 33 81 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.05.2015 |
Erledigungs-Az: | I R 75/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 26 04 |