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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 48/04
§§: EStG § 34 Abs. 1 Satz 3, EStG § 32 b Abs. 1 Nr. 1 a
Schlagwörter Fünftelregelung, Ermäßigter Steuersatz, Progressionsvorbehalt
Rechtsfrage: Steuerberechnung für außerordentliche Einkünfte (Abfindung) gemäß § 34 Abs. 1 Satz 3 EStG: Ist das Fünftel des zu versteuernden Einkommens (§ 34 Abs. 1 Satz 3 EStG) um die (vollen) Einkünfte zu erhöhen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 09.09.2004
Vorinstanz/AZ: 15 K 6843/01 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 02 82
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.10.2006
Erledigungs-Az: XI R 48/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache