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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 25/08 |
| §§: | AO § 227, ErbStG § 13 a Abs. 5 Nr. 1 |
| Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Freibetrag, Erlass, Insolvenz, Nachversteuerung |
| Rechtsfrage: | Verlust ererbten Betriebsvermögens durch Insolvenz innerhalb der Behaltefrist des § 13 a Abs. 5 ErbStG: Fällt der Freibetrag mit Wirkung für die Vergangenheit weg, wenn innerhalb der Behaltensfrist von fünf Jahren nach dem Erbanfall das Insolvenzverfahren über das Betriebsvermögen eröffnet worden ist? Liegen sachliche Billigkeitsgründe für den Erlass von Erbschaftsteuer vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 28.02.2008 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 3877/07 Erb |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 23 55 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 04.02.2010 |
| Erledigungs-Az: | II R 25/08 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 09 17 |