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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 42/06 |
§§: | EStG § 10 d Abs. 4 Satz 1, EStG § 10 d Abs. 4 Satz 4 |
Schlagwörter | Verlustfeststellung, Antrag, Einkommensteuerveranlagung, Gesamtbetrag der Einkünfte, Vorweggenommene Werbungskosten, Flugzeugführer |
Rechtsfrage: | Kann nach bereits bestandskräftiger Einkommensteuerveranlagung (Gesamtbetrag der Einkünfte 0 DM) auf einen nach Ablauf der einjährigen Frist gestellten Antrag (BFH-Urteil vom 9.5.2001 XI R 25/99, BFHE 195 S. 545, BStBl II 2002 S. 817) der Verlust für vorweggenommene Werbungskosten für eine Pilotenausbildung noch erstmalig gesondert festgestellt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 16.08.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 16 K 5362/05 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 18 41 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.09.2008 |
Erledigungs-Az: | IX R 70/06 |
Erledigungs-Vermerk: | Beitrittsaufforderung an das BMF - BFH-Beschluss vom 24.10.2007 - abgegeben an IX. Senat - neues Aktenzeichen: IX R 70/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 42 96 |